30. November 2015

Flüchtlings-und Asylpolitik

In unserer Jahresmitgliederversammlung am 21.11.2015 stand auch die Diskussion zur Flüchtlings-und Asylpolitik auf der Tagesordnung.

Die Anwesenden waren sich einig: Menschen, die in ihrem Land politisch verfolgt werden, müssen nach Artikel 16 a unseres Grundgesetzes einen Anspruch auf Asyl haben. Dies bedeutet aber nicht, daß Krieg und bewaffnete Konflikte in der Welt, die leider ständig zunehmen, für alle Menschen dieser Länder der Anspruch auf Asyl in Deutschland gilt. Wenn Syrer und Iraker in unser Land kommen, weil ihre Häuser zerbombt sind, ihre Existenzen vernichtet sind und sie eine bessere Bildung für die Kinder suchen, dann ist ist das menschlich nachvollziehbar. Mit dem Asylrecht aber nicht vereinbar.

Wenn eine Bundeskanzlerin mit der Parole "Wir schaffen das" eine unbegrenzte Zuwanderung gestatten will, dann wird das schwierwiegende Folgen für unsere Gesellschaft haben. Man hat das Gefühl, der deutschen Größenwahn ist wieder da.

Was aber als Kommunalpolitiker tun in dieser Situation? Kommunalpolitiker sollen nicht polarisieren, sondern die Menschen zusammenbringen - leichter gesagt, wie getan!

Wir müssen mit dem Bundespolitiker aus unserer Region reden. Sie haben unser Mandat. Für  das Demokratieverständnis und die Politikverdrossenheit in unserem Land ist es nicht einträglich, wenn die Volksmeinung zwischen den Wahlen unbeachtet bleibt. Die Bundesregierung muss schnellstens den Kurs wechseln, um großen Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

 

 

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